Keine Bundesverordnung zur Dichtheitsprüfung!

Der Bund beabsichtigt nach Aussage der Parlamentarischen Staatssekretärin beim Bundesumweltminister Katherina Reiche (CDU) keine bundesweite Regelung zur Dichtheitsprüfung privater Kanalhausanschlüsse, wie aus der Antwort auf eine entsprechende Anfrage hervorgeht:

Frage der Abgeordneten Dr. Barbara Hendricks (SPD):

Gedenkt die Bundesregierung, entsprechend § 23 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) dem Bundesrat einen Verordnungsentwurf zur Dichtheitsprüfung von Kanalhausanschlüssen vorzulegen?“

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katherina Reiche (CDU) vom 9. Oktober 2012:

Die fachlichen und politischen Meinungen zur Dichtheitsprüfung von Kanalhausanschlüssen sind in den Ländern sehr unterschiedlich, insbesondere gehen die Ansichten über den Umfang der Überprüfung und die Sanierungsfristen deutlich auseinander. Zudem hat eine Abfrage bei den Ländern ergeben, dass diese überwiegend keine Regelungsnotwendigkeit durch den Bund sehen. Seitens des Bundes ist daher derzeit keine bundesweite Regelung beabsichtigt, da eine Zustimmung der Länder im Bundesrat augenblicklich nicht zu erwarten wäre. Bis der Bund auf der Basis des neuen WHG eine Regelung getroffen hat, gelten die landesrechtlichen Regelungen weiter oder können neue landesrechtliche Regelungen erlassen werden, solange sie dem WHG nicht widersprechen. Dies ist durch den neuen § 23 Absatz 3 WHG nunmehr ausdrücklich klargestellt worden.

(Bundestagsdrucksache 17/10968)