Was spricht eigentlich für die Dichtheitsprüfung?

Irgendetwas muss sich die Politik ja gedacht haben, als sie die Pflicht zur Überprüfung privater Abwasserleitungen auf Dichtheit im §61a des Landeswassergesetz NRW einführte. Und tatsächlich sprechen einige Punke für ein Festhalten an den getroffenen Regelungen:

1. Durch undichte Abwasserleitungen kann Abwasser in den Untergrund gelangen und Boden oder Grundwasser verschmutzen. Dieses Abwasser kann Keime, Chemikalien und Medikamentenrückstände enthalten, soweit man nur von einer vorschriftsmäßigen Verwendung der Anschlüsse ausgeht. Hinzu kommen „illegal“ in den Kanal gebrachte Substanzen, die den Untergrund nachhaltig schädigen. Dies alles stellt eine große Gefahr für den Menschen dar, der häufig sein Trinkwasser aus Grundwasser gewinnt.

2. Durch undichte Abwasserleitungen kann nicht nur Wasser ausdringen, sondern auch Wasser eindringen, welches in der Kläranlage zusätzlich zur Entsorgung anfällt. Die Kosten steigen und damit über kurz oder lang die Abwassergebühren.

3. Durch undichte Leitungen kann es zu einem Ausspülen von Bodenmaterial kommen, was im schlimmsten Fall zu Absackungen und sogar Straßeneinbrüchen führen kann.

4. Das Kosten-Nutzen-Verhältnis spricht klar für die Dichtheitsprüfung, da der ökologische und ökonomische Nutzen deutlich größer ist als die Belastung des Einzelnen. Man schätzt die privaten Abwasserleitungen immerhin auf rund eine Million Kilometer in Deutschland.

5. Bestehende Gesetzesgrundlagen dürfen nicht wieder aufgeweicht werden, es muss eine Verlässlichkeit vorliegen, da im Zuge der Einführung von Fristen seitens der Wirtschaft massiv investiert wurde, vor allem von kleinen und mittelständischen Unternehmen.



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