Aus gegebenem Anlass soll an dieser Stelle ein allgemeiner Hinweis zur Entsorgung von Toilettenpapier und „Toilettenpapieralternativen“ gegeben werden:

Aufgrund der aktuellen Versorgungssituation mit Toilettenpapier kann es vorkommen, dass Alternativen an Stelle des nicht mehr vorhandene Toilettenpapier verwendet werden (z.B. Taschentücher, Küchenpapier, Feucht- und Baby­tücher, Zeitungen etc.). Dagegen spricht grundsätzlich nichts, es ist allerdings unbedingt zu beachten, dass nur Toilettenpapier auch über die Toilette entsorgt werden darf!

Alle anderen Tücher o.ä. haben eine besondere Eigenschaft des Toilletenpapiers nicht: sie zersetzen sich nicht, sondern sind sogar besonders reißfest. Diese gehören in den Hausmüll!

Die Folgen einer nicht fachgerechten Entsorgung der Toilettenpapieralternativen können sehr unangenehm sein. Diese reichen vom Rückstau aufgrund von Verstopfungen in den Abwasserrohren bis hin zu massiven Wasserschäden.

Aber auch im öffentlichen Abwassersystem können die sich nicht-zersetzenden Tücher für große Abflussprobleme verantwortlich sein, zum Beispiel durch die Verstopfung von Abwasserpunpwerken.

Diese Schäden sind bei richtiger Entsorgung einfach vermeidbar!

Verwiesen sei an dieser Stelle auf einige aktuelle Fälle:

Lokalzeit Bonn vom 30.03.2020

Pressemittleiung Ruhrverband vom 26.03.2020